SPONSORY

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SPONSORY – Smart Sponsoring Management Plattform Ein Service der SLC Management GmbH

Stand: 01.03.2026 Version: 1.0


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, ausschließlicher B2B-Charakter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform SPONSORY (nachfolgend „Plattform" oder „Dienst"), die zwischen der

SLC Management GmbH Laufamholzstraße 116 90482 Nürnberg Deutschland

vertreten durch die Geschäftsführer Prof. Dr. Alfons Madeja und Maximilian Madeja Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg, HRB 29702 USt-IdNr.: DE 289668995 Telefon: +49 (0)911 548183-0 E-Mail: hello@sponsoring-management.com

(nachfolgend „SLC", „wir" oder „Anbieter") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Nutzer") geschlossen werden.

(2) Ausschließlicher B2B-Charakter. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an eingetragene und nicht eingetragene Vereine, Verbände und vergleichbare Organisationen, die nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er nicht als Verbraucher handelt.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SLC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist eine schriftliche Bestätigung durch SLC maßgebend.


§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung

(1) SLC stellt dem Kunden die Plattform SPONSORY als Software-as-a-Service (SaaS) zur zeitlich begrenzten Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Plattform dient der Verwaltung, Bewertung und Vermarktung von Sponsoring-Rechten und -Assets im Kontext von Sportvereinen, Verbänden und vergleichbaren Organisationen.

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Tarif (siehe § 4) und umfasst je nach Tarif insbesondere die folgenden Module:

  • Asset-Management: Anlage, Verwaltung und Bewertung von Sponsoring-Assets, inklusive automatisierter Bewertungsformel, Custom-Asset-Typen und Mediendateien
  • Sponsoren- & Lead-Verwaltung (CRM): Pflege von Sponsorenstammdaten, Lead-Pipeline mit Stages, Kontaktpersonen-Management
  • Vertragsmanagement: Verwaltung von Sponsoring-Verträgen, Zahlungsraten und Einzelzahlungen
  • Zahlungsmanagement: Manuelle oder automatische Verbuchung von Zahlungen, Status-Tracking
  • Insights Central: Zentrale Erfassung und Auswertung von Reichweiten-, Social-Media- und Analytics-Kennzahlen
  • Dashboard & Reporting: Konfigurierbare Widgets, KPI-Tracking, PDF-Factsheets
  • Checklisten & Aufgaben: Aufgabenverwaltung mit Zuweisung und Fälligkeiten
  • Dokumentenablage: Upload und Verwaltung von Vertrags- und Angebotsunterlagen
  • Benutzerverwaltung & Rollen: Mehrplatzfähigkeit mit dynamischem Rollensystem innerhalb des Kundenkontos
  • KI-Assistenz: Optionaler Chatbot und KI-gestützte Funktionen (tarifabhängig)
  • Import/Export: CSV-, XLSX- und PDF-basierter Daten-Austausch

(3) Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung, einschließlich der konkreten Features und Mengenbegrenzungen („Quotas") des gebuchten Tarifs, ist in der Plattform einsehbar und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verbindlich.

(4) Weiterentwicklung. SLC ist berechtigt, die Plattform im Rahmen einer regelmäßigen Weiterentwicklung technisch zu verändern und durch neue oder geänderte Funktionen zu erweitern. SLC wird dabei sicherstellen, dass die Kernfunktionalitäten des gebuchten Tarifs während der Vertragslaufzeit erhalten bleiben. Eine Erweiterung oder Verbesserung des Leistungsumfangs stellt keine Vertragsverletzung dar, auch wenn sich einzelne Bedienabläufe ändern.

(5) Keine Werkleistung. Die Leistung von SLC ist als Miet- bzw. Dienstleistung (SaaS) zu qualifizieren. SLC schuldet die Bereitstellung der Plattform, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. Akquise bestimmter Sponsoren oder Erreichung bestimmter Umsatzzahlen).


§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Nutzerkonto

(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Tarife auf der Website stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Registrierung. Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Der Kunde gibt hierzu die angeforderten Daten (insbesondere Name der Organisation, Adresse, Kontaktperson, E-Mail-Adresse) wahrheitsgemäß und vollständig an. Mit Abschluss der Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.

(3) Pflicht-Bestätigungen bei Registrierung. Im Registrierungsprozess bestätigt der Kunde durch aktives Setzen der jeweiligen Pflicht-Checkboxen:

a) die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser AGB und der Datenschutzerklärung;

b) dass er nicht als Verbraucher handelt (§ 1 Abs. 2) und die Plattform ausschließlich für geschäftliche bzw. vereinsbezogene Zwecke nutzt;

c) die Kenntnisnahme und Anerkennung des Vertrags zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO für die im Rahmen der Nutzung durch ihn eingegebenen personenbezogenen Daten Dritter.

(4) Annahme durch SLC. Der Vertrag kommt zustande, wenn SLC das Konto des Kunden freischaltet oder die erste Bestätigungs-E-Mail zur Aktivierung versendet. SLC behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(5) Nutzerkonto und Zugangsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (E-Mail, Passwort, ggf. Zwei-Faktor-Authentifizierung) vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein Weitergabe der Zugangsdaten an nicht autorisierte Personen ist unzulässig. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Aktivitäten, die unter seinem Konto vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

(6) Der Kunde wird SLC unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf sein Konto oder von einem Missbrauch seiner Zugangsdaten erlangt.

(7) Mehrplatz-Nutzung. Innerhalb seines Kontos kann der Kunde weitere Nutzer (z. B. Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder) im Rahmen der im gebuchten Tarif enthaltenen Quotas anlegen. Der Kunde haftet für die Einhaltung dieser AGB durch alle von ihm angelegten Nutzer wie für eigenes Handeln.


§ 4 Tarife, Testphase, Laufzeit, Kündigung

(1) Tarife. SLC bietet die Plattform derzeit in den folgenden Tarifen an:

  • Basic
  • Advanced
  • Professional
  • Professional Plus

Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang sowie die jeweiligen Entgelte ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in der Plattform dargestellten aktuellen Tarifübersicht.

(2) Abrechnungsintervall. Der Kunde kann bei der Buchung zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Abrechnung wählen. Die Wahl des Abrechnungsintervalls bestimmt Laufzeit und Kündigungsfrist nach den folgenden Absätzen.

(3) Kostenlose Testphase. SLC bietet Neukunden eine kostenlose Testphase von sieben (7) Tagen ab Registrierung. Während der Testphase hat der Kunde Zugriff auf den ihm zugewiesenen Testtarif. Die Testphase endet automatisch nach Ablauf der 7 Tage; eine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt nicht. Der Kunde muss sich zur Fortsetzung der Nutzung aktiv für einen kostenpflichtigen Tarif entscheiden.

(4) Mindestlaufzeit und automatische Verlängerung.

a) Bei monatlicher Abrechnung beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Monat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Monatsende gekündigt wird.

b) Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.

(5) Form der Kündigung. Die Kündigung kann in Textform (§ 126b BGB) per E-Mail an hello@sponsoring-management.com oder – soweit verfügbar – über die entsprechende Funktion innerhalb der Plattform erklärt werden.

(6) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SLC insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,
  • wesentlichem Verstoß gegen diese AGB (insbesondere § 7),
  • Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kunden oder Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse,
  • Verdacht eines rechtswidrigen Zwecks der Nutzung.

(7) Wechsel zwischen Tarifen (Upgrade/Downgrade). Der Kunde kann während der Laufzeit jederzeit in einen höherwertigen Tarif wechseln („Upgrade"). Das Upgrade wird mit dem nächsten Abrechnungszeitraum wirksam; die Differenz wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif („Downgrade") ist nur zum nächsten regulären Verlängerungstermin möglich.


§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Preisanpassung

(1) Preise. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der jeweiligen Verlängerung in der Plattform ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Fälligkeit. Die Vergütung ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums (monatlich bzw. jährlich) im Voraus fällig.

(3) Zahlungswege. Der Kunde kann je nach Tarif und Vereinbarung zwischen den folgenden Zahlungsarten wählen:

a) Automatische Zahlung über Mollie B.V. (Niederlande), wobei Mollie als Zahlungsdienstleister Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal, Sofortüberweisung und weitere Zahlarten anbieten kann;

b) Manuelle Rechnungsstellung mit Zahlung per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Die Zahlungsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab Rechnungsdatum.

(4) Zahlungsverzug. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist SLC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Sperrung bei Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Fälligkeit ist SLC nach vorheriger Ankündigung berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend zu sperren, bis der Zahlungsverzug beglichen ist. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.

(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(7) Preisanpassung. SLC ist berechtigt, die Preise für kostenpflichtige Tarife im Rahmen der Vertragsverlängerung anzupassen, insbesondere zur Deckung gestiegener Infrastruktur-, Personal-, Lizenz- und Subunternehmer-Kosten. SLC wird eine Preisanpassung mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) ankündigen. Dem Kunden steht im Fall einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, das er bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung in Textform ausüben kann. Macht der Kunde vom Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preiserhöhung mit dem angekündigten Zeitpunkt als vereinbart. Auf das Sonderkündigungsrecht wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.


§ 6 Nutzungsrechte, Eigentum an Inhalten

(1) Nutzungsrecht an der Plattform. SLC räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich auf die Nutzung im Geltungsbereich der DSGVO beschränktes Recht ein, die Plattform im Rahmen des gebuchten Tarifs und im Rahmen dieser AGB zu nutzen.

(2) Eine Bearbeitung, Dekompilierung, Rückumwandlung (Reverse Engineering), Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Plattform oder ihrer Bestandteile durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend zulässig.

(3) Eigentum an Kundendaten. Sämtliche vom Kunden oder seinen Nutzern in die Plattform eingegebenen oder hochgeladenen Daten (nachfolgend „Kundendaten") bleiben im Eigentum bzw. in der Verantwortung des Kunden. SLC erwirbt an den Kundendaten keine über den Zweck der Leistungserbringung hinausgehenden Rechte.

(4) Einräumung eines Nutzungsrechts an SLC. Der Kunde räumt SLC ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die Kundendaten zum Zweck der Leistungserbringung, insbesondere zur Anzeige innerhalb der Plattform, zur Erstellung von Sicherungskopien, zur technischen Verarbeitung, Vervielfältigung und Speicherung auf den Servern von SLC oder ihrer Auftragsverarbeiter zu nutzen. Dieses Recht endet mit dem Ende der vertraglichen Datenspeicherung (vgl. § 11).

(5) Aggregierte, anonymisierte Daten. SLC ist berechtigt, aus den Kundendaten anonymisierte, nicht rückverfolgbare statistische Auswertungen („aggregierte Benchmark-Daten") zu erstellen und zur Verbesserung der Plattform, für Produktentwicklung, Branchenvergleiche und anonymisierte Marketing-Kommunikation zu nutzen. Voraussetzung ist, dass ein Rückschluss auf den einzelnen Kunden, seine Sponsoren, Mitglieder oder sonstige identifizierbare Personen zuverlässig ausgeschlossen ist. Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO werden hiervon nicht umfasst.

(6) Inhalte in AI-Funktionen. Soweit der Kunde KI-gestützte Funktionen der Plattform (z. B. den Chatbot, KI-Bewertungsvorschläge) nutzt, werden seine Eingaben an die eingesetzten KI-Dienstleister (siehe Datenschutzerklärung) übermittelt. SLC und ihre KI-Dienstleister verwenden diese Eingaben ausschließlich zur Erbringung der jeweiligen KI-Funktion und nicht zum Training der dahinterliegenden Modelle.


§ 7 Pflichten und Verantwortung des Kunden

(1) Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze, dieser AGB und der guten Sitten zu nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere,

a) keine Inhalte einzustellen, die gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) oder gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen;

b) keine schädlichen Programme, Viren, Trojaner oder automatisierte Abruf- oder Scraping-Verfahren einzusetzen, die die Funktionsfähigkeit der Plattform beeinträchtigen oder gefährden könnten;

c) die Plattform nicht für Massenversand-Kommunikation (Spam), Betrug, Hassrede oder sonstige missbräuchliche Zwecke zu nutzen;

d) die Zugangsdaten gegen unbefugten Zugriff zu schützen (§ 3 Abs. 5).

(2) Zulässigkeit der Eingabe personenbezogener Daten. Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter (z. B. Sponsoren-Kontaktpersonen, Lead-Kontakte) in die Plattform eingibt, versichert er, dass er zur Verarbeitung dieser Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Der Kunde ist alleinverantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung (vgl. AVV).

(3) Eigene Datensicherung. SLC erstellt Sicherungskopien der Plattformdaten im Rahmen einer Disaster-Recovery-Strategie (§ 9 Abs. 4). Gleichwohl ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig eigene Datensicherungen seiner Kundendaten vorzunehmen, soweit diese für ihn geschäftskritisch sind. SLC stellt hierzu geeignete Export-Funktionen (XLSX-, CSV-, PDF-Export) bzw. eine manuelle Export-Möglichkeit auf Anfrage bereit.

(4) Mitwirkungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, SLC bei der Erbringung der Leistungen in zumutbarem Umfang zu unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen und durch Mitwirkung bei der Fehlerbehebung (z. B. Reproduktion von Fehlerbildern, Bereitstellung von Log-Auszügen in anonymisierter Form).

(5) Freistellung. Der Kunde stellt SLC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch ihn oder seine Nutzer, aus einem Verstoß gegen diese AGB oder aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher oder sonstiger Rechte Dritter resultieren. Dies umfasst auch die notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.


§ 8 Verfügbarkeit, Service Level (SLA)

(1) Zielverfügbarkeit. SLC gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 95 % im Jahresdurchschnitt, gemessen im produktiven Mandantenbetrieb. Dies entspricht einer maximal zulässigen ungeplanten Nicht-Verfügbarkeit von rechnerisch rund 438 Stunden pro Kalenderjahr.

(2) Nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet werden insbesondere:

a) Geplante Wartungsfenster. SLC behält sich geplante Wartungsarbeiten vor, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr MEZ) durchgeführt und mindestens 24 Stunden im Voraus in geeigneter Weise (z. B. per System-Nachricht, In-App-Banner oder E-Mail) angekündigt werden.

b) Außergewöhnliche Notfallwartungen zur Abwehr unmittelbarer Sicherheitsrisiken oder zur Behebung kritischer Fehler.

c) Störungen, die SLC nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, großflächige Ausfälle von Upstream-Providern (insbesondere Hetzner Online GmbH), DDoS-Angriffe Dritter, Ausfälle öffentlicher Netzinfrastruktur.

d) Ausfälle beim Kunden, insbesondere durch dessen Internetverbindung, Hardware, Browserkonfiguration oder Firewall.

(3) Reaktion auf Störungen. Störungsmeldungen kann der Kunde während üblicher Geschäftszeiten (Mo–Fr, 9:00–18:00 Uhr MEZ) per E-Mail an hello@sponsoring-management.com oder über die in der Plattform bereitgestellten Support-Kanäle melden. SLC wird eingegangene Störungsmeldungen innerhalb angemessener Frist prüfen und, soweit erforderlich, Maßnahmen zu ihrer Behebung einleiten.

(4) Keine pauschalierten Gutschriften. Ansprüche des Kunden auf Minderung oder pauschalierte Gutschriften bei Unterschreitung der Zielverfügbarkeit bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und vorbehaltlich der Haftungsregelung in § 10.


§ 9 Gewährleistung, Datensicherung durch SLC

(1) Gewährleistung für Software-Mängel. SLC gewährleistet, dass die Plattform bei vertragsgemäßer Nutzung im Wesentlichen den in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung genannten Funktionen entspricht. Unwesentliche Abweichungen (z. B. geringfügige Designänderungen, kleinere Bugs ohne Auswirkung auf die Hauptfunktionen) stellen keinen Mangel dar.

(2) Nachbesserung. Liegt ein Mangel vor, erfolgt die Gewährleistung grundsätzlich durch Nachbesserung (Bereitstellung eines Bugfixes, Patches oder Workarounds). Der Kunde räumt SLC eine angemessene Frist zur Nachbesserung ein, die in der Regel vierzehn (14) Tage ab Eingang einer nachvollziehbaren Mangelanzeige beträgt.

(3) Sonderkündigungsrecht bei wiederholtem Scheitern. Schlägt die Nachbesserung nach drei (3) Versuchen fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10 (Haftung).

(4) Datensicherung durch SLC (Disaster Recovery). SLC erstellt im Rahmen einer Disaster-Recovery-Strategie regelmäßige Sicherungskopien der gesamten Plattform-Datenbank auf Infrastruktur des Auftragsverarbeiters (Hetzner Online GmbH, Deutschland). Diese Sicherungen dienen ausschließlich der Wiederherstellung der gesamten Plattform im Fall eines schwerwiegenden Infrastrukturausfalls (z. B. Hardware-Defekt, Rechenzentrumsausfall, schwerwiegende Datenbankkorruption).

(5) Kein Anspruch auf Einzelwiederherstellung. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung einzelner gelöschter oder überschriebener Datensätze (z. B. versehentlich gelöschte Sponsoren, Verträge, Assets, Dokumente) besteht nicht. Der Kunde ist für die eigene Datensicherung im Rahmen seiner geschäftlichen Anforderungen verantwortlich (§ 7 Abs. 3) und hat hierzu die in der Plattform bereitgestellten Export-Funktionen zu nutzen.

(6) Ausschluss bei unsachgemäßer Nutzung. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die auf einer unsachgemäßen Nutzung der Plattform durch den Kunden, auf einem Eingriff in die Plattform oder auf der Nichtbeachtung von Nutzungshinweisen beruhen.

(7) Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften.


§ 10 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung. SLC haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

d) im Umfang einer von SLC übernommenen Garantie.

(2) Einfache Fahrlässigkeit / Kardinalpflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. „Kardinalpflichten"), ist die Haftung von SLC auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Haftungshöchstgrenze. Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, den der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis netto an SLC gezahlt hat. Bei Schäden innerhalb der ersten zwölf Monate der Vertragslaufzeit gilt als Obergrenze die Jahres-Nettovergütung des gebuchten Tarifs auf Basis der aktuell vereinbarten Preise.

(4) Ausschluss weiterer Haftung. Eine darüber hinausgehende Haftung von SLC aus einfacher Fahrlässigkeit, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust (vorbehaltlich der Kardinalpflichtverletzung) und ausgebliebene Einsparungen, ist ausgeschlossen.

(5) Haftung für Datenverlust. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und anforderungsgerechter Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre (§ 7 Abs. 3).

(6) Verjährung. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen SLC aus einfacher Fahrlässigkeit verjähren, vorbehaltlich des Abs. 1, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(7) Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SLC.


§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Datenexport und Löschung

(1) Verantwortlichkeit. Bezüglich der durch SLC im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs verarbeiteten personenbezogenen Daten (insbesondere der Daten des Kunden als Nutzer und Abonnenten) ist SLC Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von SLC.

(2) Auftragsverarbeitung. Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Kontaktpersonen von Sponsoren, Leads und Mitgliedern) in die Plattform eingibt und SLC diese Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt SLC als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), den der Kunde bei Registrierung akzeptiert und der untrennbarer Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses wird. Der AVV ist unter https://www.sponsoring-management.com/av-vertrag jederzeit abrufbar und steht zudem als PDF zum Download bereit.

(3) Datenspeicherung während der Laufzeit. Während der aktiven Vertragslaufzeit werden die Kundendaten auf Servern des Auftragsverarbeiters Hetzner Online GmbH in Deutschland gespeichert und verarbeitet.

(4) Datenexport vor Vertragsende. Der Kunde hat vor Vertragsende jederzeit die Möglichkeit, seine Kundendaten über die bereitgestellten Export-Funktionen oder auf manuelle Anfrage per E-Mail an data-privacy@sponsoring-management.com im gängigen Format (CSV, XLSX, PDF) zu exportieren. SLC wird eine entsprechende Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist (i. d. R. 14 Tage) bearbeiten.

(5) Löschung nach Vertragsende.

a) Nach Beendigung des Vertrags werden die Kundendaten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen im sogenannten „Grace Period"-Status gehalten. In diesem Zeitraum kann der Kunde entweder einen neuen Vertrag abschließen und seine Daten reaktivieren oder einen Datenexport anfordern.

b) Nach Ablauf der Grace Period werden die Kundendaten automatisch und unwiderruflich gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen.

c) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Rechnungs- und Zahlungsdaten werden gemäß § 147 AO, § 257 HGB für die gesetzliche Dauer von zehn (10) Jahren aufbewahrt, auch über die Löschung der sonstigen Kundendaten hinaus.

(6) Weitere Datenschutzinformationen. Weitere Informationen zu Zweck, Umfang, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Rechten der Betroffenen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.sponsoring-management.com/datenschutz.


§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere technische, wirtschaftliche und geschäftliche Informationen) zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

(2) Ausgenommen von der Vertraulichkeitsverpflichtung sind Informationen, die

a) bei Erhalt bereits allgemein bekannt waren oder nach Erhalt ohne Zutun der empfangenden Partei allgemein bekannt geworden sind,

b) der empfangenden Partei vor Erhalt bereits rechtmäßig bekannt waren,

c) von Dritten ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten rechtmäßig erlangt wurden, oder

d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.


§ 13 Änderungen dieser AGB

(1) SLC behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies erforderlich ist, um sie an geänderte Rechtsvorschriften, höchstrichterliche Rechtsprechung, veränderte Marktbedingungen oder erweiterte Produktfunktionen anzupassen, und soweit die Änderungen den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien nicht unangemessen benachteiligen.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail an die im Kundenkonto hinterlegte Adresse) mitgeteilt. Die Mitteilung weist auf die geplanten Änderungen und das Widerspruchsrecht des Kunden hin.

(3) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(4) Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, hat SLC das Recht, den Vertrag zum nächsten regulären Kündigungstermin zu beenden. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die bisherigen AGB fort.


§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht. Auf dieses Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen Internationalen Privatrechts Anwendung.

(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Erfüllungsort. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Nürnberg.

(4) Textform. Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, mindestens der Textform (§ 126b BGB). Dies umfasst insbesondere E-Mail-Kommunikation.

(5) Abtretungsverbot. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SLC auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(6) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.


SLC Management GmbH Laufamholzstraße 116, 90482 Nürnberg, Deutschland Amtsgericht Nürnberg, HRB 29702 USt-IdNr. DE 289668995

Stand: 12.04.2026

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